WN/OZ vom 13.09.2016
WN/OZ vom 30.10.2015
Ohne Eigenleistung und Hilfe von guten Freunden läuft oft gar nichts.
Aber man sollte folgendes beachten...........
Private Helfer müssen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Innerhalb einer Woche nach Baubeginn muss der Bauherr alle Helfer bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft anmelden. Das Risiko erwischt zu werden ist groß, da die
Bauanmeldungen von den Bauämtern an die Versicherer weitergeleitet werden.
Weitere Informatioen unter: www. bgbau.de
WN/OZ vom 11.03.2014
Urteil Schwarzarbeiter müssen keine Garantie bieten!
Urteil BGH: Aktenzeichen VII ZR &/13
Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, geht ein Risiko ein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Schwarzarbeiter müssen auch bei Pfusch nicht nachbessern.
Verträge zur Schwarzarbeit sind verboten und damit nichtig.
Die Auftraggeber können deshalb auch keine Ansprüche auf
Mängelbeseitigung geltend machen.
WN/OZ vom 28.02.2014
Sollten Sie bei Ihrem Haus schon Dämmmaßnahmen vorgenommen haben, ist der nachfolgende Hinweis wichtig!
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